Kontaktstelle und Meldungen
Stand: 28. September 2026
supinion ist ein Angebot von 1337 Studios, einer Marke von TELEPANO (Inhaber: Noel Weinberg), Eurotec-Ring 15, 47445 Moers, Deutschland. Auf dieser Seite finden Sie die Angaben nach der Verordnung (EU) 2022/2065 über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA).
1. Zentrale Kontaktstelle für Behörden (Art. 11 DSA)
Behörden der Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und das Europäische Gremium für digitale Dienste erreichen uns unter:
E-Mail: hi@supinion.com
Sprachen: Deutsch und Englisch.
2. Zentrale Kontaktstelle für Nutzerinnen und Nutzer (Art. 12 DSA)
Sie erreichen uns direkt und schnell unter:
E-Mail: hi@supinion.com
Ihre Nachricht lesen und beantworten Menschen, kein Chatbot. Sie können uns auf Deutsch oder Englisch schreiben.
3. Rechtswidrige Inhalte melden (Art. 16 DSA)
So melden Sie einen Inhalt
- In supinion: In jeder Teilnehmeransicht gibt es „Inhalt melden“. Die betroffene Sitzung und Folie werden automatisch mitgeschickt. Wählen Sie einen Grund (rechtswidrig, Hass/Hetze, Beleidigung/Mobbing, persönliche Daten, Spam, Sonstiges) und schreiben Sie kurz, worum es geht.
- Per E-Mail an hi@supinion.com.
Was eine Meldung enthalten sollte
Damit wir schnell entscheiden können, hilft uns:
1. eine Begründung, warum Sie den Inhalt für rechtswidrig halten,
2. eine genaue Angabe, wo er zu finden ist – in supinion geschieht das automatisch, per E-Mail etwa der Zugangscode, der Titel der Präsentation und die Folie,
3. Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse (bei Meldungen zu Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern nicht erforderlich),
4. die Erklärung, dass Sie in gutem Glauben davon überzeugt sind, dass Ihre Angaben richtig und vollständig sind.
Eine E-Mail-Adresse ist freiwillig. Ohne sie können wir Ihnen aber weder den Eingang bestätigen noch unsere Entscheidung mitteilen.
Wie es weitergeht
- Geben Sie eine E-Mail-Adresse an, bestätigen wir den Eingang Ihrer Meldung.
- Menschen prüfen jede Meldung zeitnah, sorgfältig und objektiv. Für die Entscheidung setzen wir keine automatisierten Mittel ein.
- Wir teilen Ihnen unsere Entscheidung mit und nennen die Rechtsbehelfe, die Ihnen dagegen offenstehen.
Mögliche Entscheidungen
- Kein Verstoß: Die Meldung wird ohne Maßnahme abgeschlossen.
- Sitzung entfernen: Die betroffene Sitzung wird mit ihren Ergebnissen gelöscht.
- Arbeitsbereich sperren: Der Arbeitsbereich wird gesperrt, laufende Präsentationen werden beendet.
Die Speicherung Ihrer Meldung beschreibt unsere Datenschutzerklärung (Abschnitt C.7): Wir bewahren Meldungen einschließlich der optionalen Kontaktadresse 12 Monate auf.
4. Automatischer Wortfilter und Moderation
Ein Wortfilter hält Beiträge von Teilnehmenden mit beleidigenden Begriffen automatisch zurück. Solche Beiträge werden nicht gelöscht, sondern nur nicht angezeigt. Präsentierende können Beiträge in ihren Sitzungen außerdem selbst ausblenden und freigeben.
5. Begründung unserer Entscheidungen (Art. 17 DSA)
Entfernen wir eine Sitzung oder sperren wir einen Arbeitsbereich, erhält die Inhaberin oder der Inhaber des Arbeitsbereichs eine Begründung per E-Mail. Sie enthält:
- welche Maßnahme wir getroffen haben und wie lange sie gilt,
- die Tatsachen und Umstände, auf denen die Entscheidung beruht, und ob sie auf eine Meldung oder auf eigene Prüfung zurückgeht,
- ob automatisierte Mittel beteiligt waren (etwa der Wortfilter),
- bei rechtswidrigen Inhalten die Rechtsgrundlage, bei Verstößen gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen die betroffene Regel – jeweils mit Erläuterung,
- die Rechtsbehelfe, die offenstehen.
6. Beschwerde gegen eine Entscheidung
Sind Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden – als meldende Person oder als Betroffene –, können Sie sich innerhalb von sechs Monaten nach der Mitteilung kostenlos per E-Mail an hi@supinion.com beschweren. Nennen Sie bitte, um welche Entscheidung es geht und warum Sie sie für falsch halten. Menschen prüfen Ihre Beschwerde. Wir teilen Ihnen das Ergebnis mit Begründung mit und heben die Maßnahme auf, wenn sie sich als unbegründet erweist.
7. Weitere Rechtsbehelfe
- Sie können sich beim Koordinator für digitale Dienste des Mitgliedstaats beschweren, in dem Sie sich aufhalten oder niedergelassen sind (Art. 53 DSA). In Deutschland ist das die Bundesnetzagentur (https://www.dsc.bund.de).
- Der Weg zu den Gerichten steht Ihnen jederzeit offen.